„Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII, DGUV Information 211-042“
Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Hier gilt: Je größer ein Betrieb ist, desto eher entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Sicherheitsbeauftragten.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen in einer Organisation die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese werden in verschiedenen Arbeitsbereichen, die konkreten Funktionen unterscheiden sich je nach Bereich und gesetzlicher Grundlage, benannt und eingesetzt.
Seminarziel
Sie können sich in Ihr betriebliches Netzwerk des Arbeitsschutzes einordnen und agieren. In dem Seminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben und Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten. Das Anwenden der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen in praktischen Beispielen und in speziellen Themenfeldern verschafft Ihnen ausreichende Kompetenzen. Das Erarbeiten von Grundlagenkenntnisse zur Kommunikation und Verhalten sowie anwendbare Strategien für Ihr Handeln als Sicherheitsbeauftragter ergänzen das Seminar.
Seminarort
Kunde oder Gustav Mahler Villa
Seminardauer
2 Tage
Inhalte
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Organe im Arbeitsschutz
- Arbeitsunfälle und Ihre Ursachen
- Persönliche Schutzausrüstung / PSA
- Gefährdungsfaktoren
- Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizin
- Erste Hilfe
- Gefahrstoffe
- Psychische Belastungen
- Workshop: Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis
Abschluss
Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII, DGUV Information 211-042 mit schriftlicher Prüfung gemäß DGUV Information 211-042
Trainer
Sicherheitsingenieur der projekTiere